{"id":247,"date":"2021-06-25T09:00:25","date_gmt":"2021-06-25T09:00:25","guid":{"rendered":"http:\/\/keshetdeutschland.de\/?page_id=247"},"modified":"2024-03-13T12:40:45","modified_gmt":"2024-03-13T11:40:45","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/keshetdeutschland.de\/en\/satzung","title":{"rendered":"Constitution"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"247\" class=\"elementor elementor-247\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-062e1d1 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"062e1d1\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-4d1500b\" data-id=\"4d1500b\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-22845b3 elementor-widget-divider--view-line elementor-widget elementor-widget-divider\" data-id=\"22845b3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"divider.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-divider\">\n\t\t\t<span class=\"elementor-divider-separator\">\n\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ec1b9b4 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"ec1b9b4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1>Keshet Deutschland e.V.<\/h1><h1>Constitution<\/h1><p>Stand: 04.03.2022<\/p><div>\u00a0<\/div><h2>\u00a7 1 \u2013 Name und Sitz<\/h2><ol><li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKeshet Deutschland\u201c. Er hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Berlin. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt danach den Zusatz e.V.<\/li><li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<strong>\u00a0<\/strong><\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><h2>\u00a7 2 \u2013 Zweck, Ziele, T\u00e4tigkeiten<\/h2><ol><li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li><\/ol><ol start=\"2\"><li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Bildung und Erziehung. Der Verein f\u00f6rdert die Interessen von lesbischen, schwulen, bi-, trans-, intersexuellen und anderen queeren Menschen (nachfolgend: \u201e<strong>Menschen mit LGBTIQ-Identit\u00e4t\u201c<\/strong>) innerhalb der j\u00fcdischen Gemeinschaft in Deutschland, die Bek\u00e4mpfung jeder Form von Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identit\u00e4t, die Sensibilisierung und Information von heterosexuellen Menschen f\u00fcr LGBTIQ-Themen sowie die F\u00f6rderung eines gesellschaftlichen Dialogs zwischen Menschen mit LGBTIQ-Identit\u00e4t und heterosexuellen Menschen in und au\u00dferhalb der j\u00fcdischen Gemeinschaft.<\/li><\/ol><ol start=\"3\"><li>Den Satzungszweck sucht der Verein insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen zu erreichen:<\/li><\/ol><p style=\"padding-left: 80px;\">a) Planung, Unterst\u00fctzung, F\u00f6rderung und Durchf\u00fchrung von ein- und\/oder mehrt\u00e4gigen Veranstaltungen (nachfolgend: \u201e<strong>Veranstaltungen\u201c<\/strong>), in denen \u00fcber die Geschichte und Probleme von Menschen mit LGBTIQ-Identit\u00e4t aufgekl\u00e4rt und zu einem respektvollen Umgang mit Menschen mit LGBTIQ-Identit\u00e4t erzogen werden soll,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">b) Angebot einer kostenlosen Beratung und Unterst\u00fctzung f\u00fcr Menschen mit LGBTIQ-Identit\u00e4t und deren Familien,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">c) Zusammenarbeit mit sowie Unterst\u00fctzung und Beratung von anderen Initiativen in Deutschland zur St\u00e4rkung der Interessen von Menschen mit LGBTIQ-Identit\u00e4t,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">d) Zusammenarbeit mit der J\u00fcdischen Studierendenunion Deutschland (JSUD) zum Zwecke der gemeinsamen Ausbildung und Sensibilisierung von Studierenden und anderen jungen Erwachsenen im Umgang mit Menschen mit LGBTIQ-Identit\u00e4t.<\/p><ol start=\"4\"><li>Die Planung und Durchf\u00fchrung der Veranstaltungen stellen die Kernt\u00e4tigkeit des Vereins dar. Die Veranstaltungen werden darin bestehen, sowohl j\u00fcdischen Menschen in Deutschland, unabh\u00e4ngig von religi\u00f6ser oder politischer Ausrichtung, als auch nichtj\u00fcdischen Menschen mit LGBTIQ-Identit\u00e4t einen Ort anzubieten, an dem sie sich in Workshops, Diskussionen und Vortr\u00e4gen \u00fcber verschiedenste Aspekte einer LGBTIQ-Identit\u00e4t informieren und hierzu diskutieren k\u00f6nnen. Au\u00dferdem sollen Veranstaltungen und Schulungen f\u00fcr Menschen mit heterosexueller Identit\u00e4t zum Umgang mit Menschen mit LGBTIQ-Identit\u00e4t angeboten werden. Der Verein wird sich darum bem\u00fchen, die Veranstaltungen derart zu konzipieren und zu verwirklichen, dass m\u00f6glichst viele in Deutschland lebende Menschen sich von den Veranstaltungen angesprochen f\u00fchlen und an diesen teilnehmen k\u00f6nnen. Keshet Deutschland ist ein unabh\u00e4ngiger Verein. Er beschlie\u00dft den Inhalt seiner Veranstaltungen sowie die Art und Weise der Durchf\u00fchrung derselben autonom.<\/li><\/ol><ol start=\"5\"><li>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li><\/ol><ol start=\"6\"><li>Alle Inhaber:innen von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Jeder Beschluss \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung sind vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zust\u00e4ndigen Finanzamt vorzulegen.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><h2>\u00a7 3 \u2013 Mitgliedschaft<\/h2><ol><li>Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige, nat\u00fcrliche Person sein, die vom Vorstand, der \u00fcber die Aufnahme beschlie\u00dft, f\u00fcr geeignet gehalten wird und die sich verpflichtet, den Jahresbeitrag bzw. eine F\u00f6rdermenge zu zahlen. \u00dcber den schriftlichen oder in Textform (z.B. E-Mail) eingereichten Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit Zugang des Aufnahmebeschlusses. Gegen die ablehnende Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht m\u00f6glich. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.<\/li><\/ol><ol start=\"2\"><li>Alle Mitglieder, die ihre Verpflichtung gegen\u00fcber dem Verein erf\u00fcllt haben, haben das Recht, den Mitgliederversammlungen beizuwohnen und in ihnen abzustimmen.<\/li><\/ol><ol start=\"3\"><li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss. Der Austritt ist sp\u00e4testens am 1. Dezember mit Wirkung f\u00fcr das folgende Jahr schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige versp\u00e4tet, ist der Jahresbeitrag f\u00fcr das folgende Jahr zu zahlen. Hiervon kann der Vorstand auf Antrag absehen.<\/li><\/ol><ol start=\"4\"><li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen und somit ausgeschlossen werden, wenn es trotz einmaliger Mahnung (E-Mail oder schriftlich) mit Fristsetzung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist.<\/li><\/ol><ol start=\"5\"><li>Ein Mitglied kann, wenn es durch sein Verhalten die Arbeit oder das Ansehen des Vereins sch\u00e4digt oder sonst gegen die Vereinsinteressen verst\u00f6\u00dft, durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Einspruch dagegen ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Nachricht des Ausschlusses einzulegen. \u00dcber den Einspruch entscheidet der Vorstand.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><h2>\u00a7 4 \u2013 Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Spenden<\/h2><ol><li>Der Verein wird finanziert durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden sowie private und \u00f6ffentliche F\u00f6rdermittel.<\/li><\/ol><ol start=\"2\"><li>Die ordentlichen Mitglieder leisten einen Jahresbeitrag. Die H\u00f6he des Mitgliederbeitrags wird vom Vorstand bestimmt. Gr\u00fcndungsmitglieder sind von der Leistungspflicht des ersten Jahresbeitrags befreit. Vorstandsmitglieder sind f\u00fcr die Dauer ihrer Wahlperiode von der Leistungspflicht der Beitr\u00e4ge befreit. In Ausnahmef\u00e4llen kann der Vorstand auf den Jahresbeitrag ganz oder teilweise verzichten.<\/li><\/ol><ol start=\"3\"><li>Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte.<\/li><\/ol><ol start=\"4\"><li>Der Jahresbeitrag ist zwei Wochen nach Zugang des positiven Aufnahmebeschlusses f\u00e4llig. Der Mitgliedsbeitrag f\u00fcr bereits existierende Mitglieder ist jeweils am 15. Januar jedes Kalenderjahres f\u00e4llig.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><h2>\u00a7 5 \u2013 Organe<\/h2><ol><li>Die Organe des Keshet Deutschland e.V. sind:<\/li><\/ol><p style=\"padding-left: 80px;\">a) der Vorstand,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">b) die Mitgliederversammlung.<\/p><p><strong>\u00a0\u00a0<\/strong><\/p><h2>\u00a7 6 \u2013 Vorstand<\/h2><ol><li>Der Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.<\/li><\/ol><ol start=\"2\"><li>Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.<\/li><\/ol><ol start=\"3\"><li>Der Vorstand kann aus seiner Mitte eine:n Vorsitzende:n sowie zwei stellvertretende Vorsitzende w\u00e4hlen. Ein Vorstandsmitglied, bzw. bei Wahl einer:eines Vorsitzenden eine:r der beiden stellvertretenden Vorsitzenden, \u00fcbernimmt durch Wahl des Vorstandes die Funktion der:des Schatzmeister:in. Im Fall eines etwaigen Ausscheidens eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder kann die Mitgliederversammlung andere ordentliche Mitglieder f\u00fcr die Dauer ihrer:seiner Wahlperiode kommissarisch in den Vorstand berufen.<\/li><\/ol><ol start=\"4\"><li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern, bei Wahl einer:eines Vorsitzenden durch diese:n und einer:einem stellvertretende:n Vorsitzende:n gemeinsam vertreten (4-Augen-Prinzip).<\/li><\/ol><ol start=\"5\"><li>Der Vorstand nimmt die Aufgaben des Vereins wahr, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand ist insbesondere f\u00fcr folgende Aufgaben zust\u00e4ndig:<\/li><\/ol><p style=\"padding-left: 80px;\">a) Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">b) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">c) Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">d) F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">e) Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">f) Anfertigung des Jahresberichts,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">g) Ernennung und Abberufung einer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung sowie Entgegennahme des Gesch\u00e4ftsberichts und Entlastung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">h) Aufnahme und Pflege von Kontakten mit staatlichen Institutionen, nichtstaatlichen Organisationen, Pers\u00f6nlichkeiten des \u00f6ffentlichen Lebens und mit Kooperationspartner:innen,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">i) Aufnahme neuer Mitglieder und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.<\/p><ol start=\"6\"><li>Den Vorstandsmitgliedern werden ihre Auslagen im Rahmen ihrer Arbeit als Vorstandsmitglieder gegen Rechnungslegung erstattet. Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen hierf\u00fcr werden eingehalten. Die Mitglieder des Vorstandes. k\u00f6nnen f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit eine angemessene Verg\u00fctung aufgrund eines Vertrages erhalten. Zust\u00e4ndig f\u00fcr den Abschluss, die \u00c4nderung und die Beendigung des Vertrages mit einem Vorstandsmitglied sind die anderen beiden Vorstandsmitglieder. Die Verg\u00fctung muss aus den Mitteln eines durch Dritte mitfinanzierten Projektes oder auf den Einnahmen eines mit einem Dritten geschlossenen Vertrages beruhen. Pro Projekt bzw. Vertrag darf die H\u00f6he der auf alle Vorstandsmitglieder entfallenden Verg\u00fctung 20% der Mittel des Projektes bzw. der Einnahmen aus dem Vertrag nicht \u00fcbersteigen. Die H\u00f6he der Verg\u00fctung eines Vorstandsmitglieds darf 3.000 EUR pro Kalenderjahr nicht \u00fcbersteigen.<\/li><\/ol><ol start=\"7\"><li>Der Vorstand ist berechtigt, zur Leitung und Koordinierung der Arbeit des Vereins eine Person anzustellen, der die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung \u00fcbertragen wird. Die Abberufung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung obliegt ebenfalls im Vorstand. Ein Mitglied des Vorstands darf in Personalunion die Funktion der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bekleiden.<\/li><\/ol><ol start=\"8\"><li>Der Vorstand tagt nach Bedarf. Die Vorstandssitzungen k\u00f6nnen von jedem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied per E-Mail, schriftlich oder telefonisch einberufen werden. Es sollte eine einw\u00f6chige Einberufungsfrist eingehalten werden. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse innerhalb der Vorstandssitzungen. Diese finden via Internet, Telefonkonferenz oder durch physische Zusammenkunft der Vorstandsmitglieder statt. \u00dcber die Art der Sitzung wird gemeinsam miteinander abgestimmt. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn sich die Vorstandsmitglieder an der Wahl beteiligen. Der Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand ist auch beschlussf\u00e4hig, wenn nicht alle Vorstands\u00e4mter besetzt sind.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><h2>\u00a7 7 \u2013 Mitgliederversammlung<\/h2><ol><li>Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal j\u00e4hrlich, in der Regel im ersten Quartal, vom Vorstand einberufen. Die Berufung erfolgt per E-Mail und m\u00f6glichst unter Beibehaltung einer Frist von vier Wochen. Das per E-Mail versendete Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugestellt, wenn es an die letzte, dem Verein vom Mitglied bekannt gegebene E-Mail-Adresse gerichtet ist. G\u00e4ste nehmen an den Sitzungen nicht teil, es sei denn, der Vorstand stimmt der Teilnahme ausdr\u00fccklich zu.<\/li><\/ol><ol start=\"2\"><li>Die Mitgliederversammlungen finden durch physische Zusammenkunft, im Regelfall in Berlin, via Internet als Videokonferenz oder als Hybrid-L\u00f6sung (erm\u00f6glicht Online- oder Pr\u00e4senzteilnahme) statt. Den Ort der Zusammenkunft bestimmt der Vorstand.<\/li><\/ol><ol start=\"3\"><li>Die Mitgliederversammlung pr\u00fcft die Jahresabrechnung und erteilt Entlastung. Sie w\u00e4hlt den Vorstand und mindestens eine:n Rechnungspr\u00fcfer:in, die:der nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren darf, f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren. \u00dcber ihren Verlauf wird ein Protokoll gefertigt, welches den Hergang und die Beschl\u00fcsse der Versammlung widergibt. Es ist von Versammlungsleiter:in und Protokollant:in zu unterzeichnen.<\/li><\/ol><ol start=\"4\"><li>Mitgliederversammlungen werden von einem Vorstandsmitglied geleitet. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Teilnehmer:innen beschlussf\u00e4hig. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht.<\/li><\/ol><ol start=\"5\"><li>Die:Der Versammlungsleiter:in setzt die Art der Beschlussfassung fest. Auf Verlangen auch nur eines Mitglieds ist in Personalfragen schriftlich bzw. in Textform (z.B. \u00fcber E-Mail) und geheim abzustimmen. Dies gilt nicht f\u00fcr Antr\u00e4ge, die Sach- oder Verfahrensfragen betreffen.<\/li><\/ol><ol start=\"6\"><li>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen vom Vorstand jederzeit oder m\u00fcssen auf schriftlichen oder inTextform (z.B. E-Mail) eingereichten Antrag von 25 % der Mitglieder innerhalb einer Frist von vier Wochen einberufen werden.<\/li><\/ol><ol start=\"7\"><li>Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/li><\/ol><p style=\"padding-left: 80px;\">a) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und der Kassenpr\u00fcfung; Entlastung des Vorstands,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">b) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">c) Entscheidungen, die der Mitgliederversammlung per Satzung \u00fcbertragen werden,<\/p><p style=\"padding-left: 80px;\">d) Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p><ol start=\"8\"><li>Die Mitgliederversammlung ist befugt, die Satzung mit einer Zweidrittelmehrheit der sich an der Wahl beteiligten Vereinsmitglieder zu \u00e4ndern. \u00dcber solche Satzungs\u00e4nderungen werden die Mitglieder schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) informiert.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><h2>\u00a7 8 \u2013 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/h2><ol><li>Der Vorstand kann zur F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte eine:n Dritte:n wie auch ein Vorstandsmitglied zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bestellen. Diese:r ist besondere:r Vertreter:in des Vereins im Sinne von \u00a7 30 BGB.<\/li><\/ol><ol start=\"2\"><li>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung wird vom Verein privatrechtlich besch\u00e4ftigt. Der vertretungsberechtigte Vorstand ist gegen\u00fcber der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung aufsichts- und weisungsbefugt. Wird ein Mitglied des vertretungsberechtigten Vorstands zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bestellt, so sind die jeweils anderen zwei Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands gegen\u00fcber der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung aufsichts- und weisungsbefugt.<\/li><\/ol><ol start=\"3\"><li>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung legt j\u00e4hrlich einen Gesch\u00e4ftsbericht vor, der die inhaltlichen und finanziellen Ergebnisse erfasst. Sie wird vom Vorstand entlastet.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><h2>\u00a7 9 \u2013 Aufl\u00f6sung des Vereins<strong style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif;\">\u00a0<\/strong><\/h2><ol><li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3\/4 der erschienen Mitglieder beschlossen werden.<\/li><\/ol><ol start=\"2\"><li>Falls die Mitgliederversammlung nicht anders beschlie\u00dft, sind die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidator:innen.<\/li><\/ol><ol start=\"3\"><li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an Freunde der Synagoge Fraenkelufer e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Keshet Deutschland e.V. 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